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   BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04   

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BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04 (https://dejure.org/2005,3840)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3 C 26.04 (https://dejure.org/2005,3840)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 (https://dejure.org/2005,3840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 10; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 44 Abs. 1; VO (EG; EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 2 Abs. 2
    Beihilfeantrag Tiere; Prämie; Sonderprämie für männliche Rinder; unrichtige Angaben im Antrag; Unregelmäßigkeit; Sanktion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 10
    Beihilfeantrag Tiere; Prämie; Sanktion; Sonderprämie für männliche Rinder; Unregelmäßigkeit; unrichtige Angaben im Antrag

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Beihilfesatzes für eine Sonderprämie für männliche Rinder; Erfüllung der Prämienvoraussetzungen

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 10; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 44 Abs. 1; ; VO (EG; EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des Beihilfesatzes zur Sonderprämie für männliche Rinder bei Nichterfüllung der Prämienvoraussetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Rinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 705
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04
    Der Beihilfesatz für eine Sonderprämie für männliche Rinder ist auch dann nach Art. 10 Abs. 2 Satz 2 VO (EWG) Nr. 3887/92 zu kürzen, wenn die Differenz zwischen der Zahl der angegebenen Tiere und der Zahl der bei der Kontrolle festgestellten Tiere nicht auf falschen Angaben des Antragstellers, sondern darauf beruht, dass hinsichtlich einzelner Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt sind (Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - Rs. C-63/00; Aufgabe der früheren Rspr).

    Mit Urteil vom 16. Mai 2002 (Rs. C-63/00, Slg. I-4483) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nach dieser Vorschrift der Beihilfesatz auch dann zu kürzen ist, wenn die Differenz zwischen der Zahl der angegebenen Tiere und der Zahl der bei der Kontrolle festgestellten Tiere nicht auf falschen Angaben des Antragstellers, sondern darauf beruht, dass hinsichtlich einzelner Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Beihilfesatz auch dann nach Art. 10 Abs. 2 Satz 2 VO (EWG) Nr. 3887/92 zu kürzen ist, wenn die Differenz zwischen der Zahl der angegebenen Tiere und der Zahl der bei der Kontrolle festgestellten Tiere nicht auf falschen Angaben des Antragstellers, sondern darauf beruht, dass hinsichtlich einzelner Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt sind (EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - Rs. C-63/00, Schilling und Nehring - Slg. I-4483).

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04
    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 dahin auszulegen ist, dass die zuständigen Behörden im Fall eines Beihilfeantrags "Tiere", der in den zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 fällt und eine Unregelmäßigkeit enthält, die eine Sanktion nach Art. 10 Abs. 2 Buchstabe a dieser letztgenannten Verordnung nach sich zieht, rückwirkend die Bestimmungen des Art. 44 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2419/2001 anzuwenden haben, weil diese Bestimmungen das beanstandete Verhalten weniger schwer ahnden (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - Rs. C-295/02, Gerken - NVwZ 2004, 1343).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98

    Recht der Landwirtschaft - Rücknehmbarkeit eines Antrags auf Sonderprämie für

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04
    An diese Auslegung ist der Senat gebunden; an seiner vorherigen abweichenden Auffassung (Beschluss vom 5. Februar 1998 - BVerwG 3 B 3.98 - RdL 1998, 136 = AgrarR 1998, 321) hält er nicht fest.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07

    Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und

    Auf Grund der oben aufgezeigten Anhaltspunkte dafür, dass er nicht das Flurstück 10/2 bewirtschaftete, hätte er vor Antragstellung die Richtigkeit der Angaben überprüfen müssen, ehe er die Flächen- und Ausgleichszahlungen beantragte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - BVerwG 3 C 26.04 -, RdL 2005, 188).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

    Auch wenn er im Zeitpunkt der Antragstellung davon ausgegangen sein sollte, dass die Tiere bereits ausgeführt waren, hätte er sich danach erkundigen müssen, bevor er für diese Tiere Prämien beantragte (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 199 = RdL 2005, 188).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 10 LA 38/09

    Erkundigung über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche als

    Auch wenn der Kläger bei Antragstellung keine Kenntnis davon gehabt hat, dass die o.a. Fläche nicht beihilfefähig ist, hätte er sich erkundigen müssen, ehe er für diese Fläche eine Flächenzahlung beantragte (vgl. im Fall der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 199 = RdL 2005, 188).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10

    Handeln eines Antragsstellers ohne Schuld i.S.d. Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG)

    Hiernach gehört es zu den Obliegenheiten eines Antragstellers, sich über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche zu erkundigen (vgl. etwa im Fall der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 199, und im Fall einer Flächenzahlung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 L 21/08 -, juris).
  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
    Hiernach gehört es zu den Obliegenheiten eines Antragstellers, sich über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche zu erkundigen (zu Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2419/01 BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 - juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 - juris Rn. 31).
  • VG Oldenburg, 21.02.2006 - 12 A 3786/03

    Sanktionen bei der Schlachtprämie wegen unzureichender Pflege der Datenbank

    Dem Kläger steht auch unter Berücksichtigung der Meistbegünstigungsklausel des Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - C-295/02 -, NVwZ 2004, 1343; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 -, RdL 2005, 188; OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 10 LC 67/02 -, RdL 2006, 50; Kammerurteil vom 29. Januar 2002 - 12 A 4721/00 -) bei Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2419/01 keine weitere Prämiengewährung zu.
  • VG Magdeburg, 03.05.2012 - 3 A 223/10

    Erfolglose Klage eines landwirtschaftlichen Betriebes auf Zahlung einer höheren

    Das Vorschriftensystem dient dazu, das Vorliegen der Prämienvoraussetzungen zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.2005, AUR 2005, 232) und insbesondere durch Verwaltungs- und Gegenkontrollen ungerechtfertigte Mehrfachgewährungen derselben Beihilfe zu verhindern.
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